

| Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ihre bzw. seine CleverCard verlieren, so ist die Möglichkeit zum Erwerb einer Ersatzkarte gegeben. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird laut den "Besonderen Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard" wie folgt unterschieden: |
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| 1. Karte ist nicht lesbar oder beschädigt Die nicht mehr lesbare oder beschädigte Karte muss in der RNV-Geschäftsstelle abgegeben werden. Ist die Karte zweifelsfrei dem Nutzer zuzuordnen wird die Karte von uns gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € ersetzt. 2. Verlust der Kundenkarte/Wertmarke Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € je Kundenkarte und je 10,00 € pro verlorener Wertmarke erhalten Sie eine neue Kundenkarte bzw. Wertmarke. 3. Verlust aller Wertmarken und der dazugehörigen Kundenkarte In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz. |
![]() CleverCard Kundenkarte |
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| Anträge auf Ausstellung einer Ersatzkarte erhalten Sie in der zuständigen Schule oder als pdf Formular direkt in unserem Formularcenter. Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr auf unserem Konto Nr. 23 00 14 89 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, BLZ 533 500 00 wird die Ersatzkarte den Schülerinnen und Schülern per Post direkt nach Hause gesandt. In der Zeit zwischen Verlust der CleverCard und der Ausgabe der Ersatzkarte müssen Schüler/innen Fahrkarten im Bus/Zug kaufen. Diese werden nicht erstattet. |
![]() ClerverCard Wertmarke |