- Wer kann eine CleverCard bekommen?
Schüler/-innen und Auszubildende von 6 bis einschließlich 14 Jahren (Altersnachweis genügt)!
Nach dem 14 Lebensjahr (15 Jahre alt) muss ein Nachweis zur
Berechtigung der Nutzung für mindestens sechs Monate erbracht
werden.
Es ist zu beachten, dass die CleverCard personengebunden
und somit nicht übertrag bar ist
- Aus welchen Teilen besteht die CleverCard?
Die Karte besteht aus der Kundenkarte und 12 Monatswertmarken,
sie kann immer zum 1. eines Kalendermonats gekauft werden und
gilt dann ein Jahr.
- Wie und wo bekommt man die CleverCard?
Eine Schülerin oder ein Schüler der die nächstgelegene, aufnahmefähige Schule der Mittelstufe besucht, an der gewünschte Abschluss erreicht werden kann, erhalten die CleverCard ohne besonderen Antrag.
Alle Schülerinen und Schüler der Grundstufe erhalten ihre CleverCard in der Schule.
- Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der Schule.
- Von dort werden die Schülerdaten an den Fachdienst Schülerbeförderung beim
- Landkreis Marburg-Biedenkopf weitergeleitet.
- Dort werden die Daten erfasst und die CleverCard für den Weg vom Wohnort zur Schule erstellt.
- Die Karte wird an die Schule gesandt und an die Schülerin oder den Schüler ausgegeben.
- Wann und Wohin kann man mit der CleverCard fahren?
Die Karte ist während der Schulzeit gültig von Montag bis Sonntag
auf der Fahrstrecke vom Wohnort zur Schule oder zur Ausbildungsstätte.
In den hessischen Schulferien ist die CleverCard im gesamten RMV-
Verbundgebiet gültig.
Die Karte ist nur gültig wenn die Kundenkarte und die jeweils
gültige Wertmarke mitgeführt wird!
- Wie viel kostet die CleverCard?
Die Kosten für die CleverCard kann man der Preisliste vom RMV entnehmen.
Die Zahlung kann einmalig mit 2 % Skonto auf den Gesamtwert,
oder in 8 Monatsbeträgen erfolgen.
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